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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
bayova IT -SOLUTIONS
Informationen
zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
§ 1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut
darauf Bezug genommen wurde.
§ 2.
Angebote / Vertragsabschluss
Alle Angebote der bayova IT -SOLUTIONS
sind freibleibend. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung
ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot
binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder Übergabe der Bestellten Ware anzunehmen.
§ 3.
Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen
ein Nutzungsrecht an dem im Programmschein aufgeführten
Programm sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen
und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme der
Betriebssystemsoftware um ein ausschließliches,
nicht übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des
Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon
unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen
umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation
in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller
diese aber gar nicht zur Verfügung stellen, weisen
wir den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich
darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung
in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten,
ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben.
Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben
und werden von uns nach Aufwand berechnet. Die Auswahl
der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt
auf Risiko des Kunden.
§ 4.
Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen
Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss
gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende
Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen,
wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität
mit anderen Programmen oder ernetzungsmöglichkeiten,
sind abhängig von der kundenspezifischen Situation
und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische
Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
§ 5.
Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig,
wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich
gekennzeichnet sind. Vereinbarte Liefertermine gelten
als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten
Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen
im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik
und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes
von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist
verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger
Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns
nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn
und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Zu Teillieferungen
und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit
sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
§ 6.
Preis, Zahlung, Aufrechnung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei Übernahme
der Ware netto ohne Skonto stets in bar zu zahlen, wenn
nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
wird.
Eine Zahlung gilt erst als dann erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen können. Die Aufrechnung
mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt.
§ 8.
Versand und Gefahrenübergang
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche
Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner
nachstehenden Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
Bezüglich des Gefahrübergangs gilt in diesem
Fall die gesetzliche Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB).
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn über,
sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten
verlassen hat.
§ 9.
Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
Sie beginnt mit dem Tag des Erhalts der Ware.
Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt,
im Rahmen der Nacherfüllung gemäß §
439 BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen.
Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden,
mangelnde Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung,
Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten
entstanden sind, haften wir nicht.
Bei dem Verdacht auf Transportschäden oder fehlender
Ware, ist die Originalverpackung unbedingt zur Ansicht
durch Gutachter aufzubewahren.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt,
mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der
bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise
zu rechnen war. Die Gewährleistungsfrist für
Mängel an der Hard- und Software sowie für die
von uns vorgenommenen Dienstleistungen beträgt 1
Jahr.
§ 10.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen
bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und
der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände
durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag,
sofern nicht entsprechende Verbraucherschutzvorschriften
Anwendung finden oder dies durch uns schriftlich erklärt
wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über,
wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen
und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der
Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen
bezahlt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber
dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände
durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden,
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen
sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich davon
zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen
zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer
Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte
sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns jedoch, die uns zustehenden Sicherheiten
insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als
der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§ 11.
Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig
sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem
Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst
mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen.
Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer
anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe
sind vom Kunden zu tragen.
§ 12.
Annulierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag
zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend
zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch
die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und
für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es
jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder
gar kein Schaden entstanden ist.
§ 13.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
sind bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten Klagen bei dem für unseren Hauptsitz
zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt,
am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
§ 14.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss
der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland
hat.
§ 15
Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche
Zustimmung, Werbung der bayova IT -SOLUTIONS per Telefax
ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
§ 16.
Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden
aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt
die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Informationen zum
Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut §
3 Fernabsatzgesetz ( FernAbsG) ein Widerrufsrecht zu.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Zunächst müssen Sie uns Ihren Widerruf schriftlich,
per Fax oder E-Mail mitteilen. Dieses kann auch durch
die Rücksendung der Ware erfolgen. Das Widerrufsrecht
steht Ihnen 14 Tage lang zu. Die Frist beginnt mit derAblieferung
der Ware in Ihrem Hause, wenn wir unseren gesetzlichen
Informationspflichten nach § 3 FernAbsG bis zu diesem
Zeitpunkt nachgekommen sind. Zur Wahrung der Frist müssen
Sie Ihren Widerruf oder die Rücksendung der Ware
rechtzeitig, d.h. nach Ablauf der 14 Tage, vornehmen.
Die Rücksendung der Ware vor Widerruf muss frei erfolgen.
Diese sollte in Standardform der Rücksendung, z.B.
durch ein Postpaket, erfolgen. Natürlich können
Sie auch einen Termin mit uns zur Abholung der Ware vereinbaren,
hierüber müssen Sie uns rechtzeitig schriftlich,
per Fax oder E-Mail informieren. Wir bitten Sie darauf
zu achten, dass bei Rücksendungen die Ware vollständig,
incl. Handbücher, Kabel, etc., in Originalverpackung
und einer geeigneten Umverpackung zurückgeschickt
wird.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind:
Alle Komplettsystem, die nach Ihren Wünschen von
uns speziell für Sie angefertigt wurden
( Built to Order), sowie Software und Datenträger.
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bayova IT -SOLUTIONS
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